Dazu benötigst du die Genehmigung des Original-Autors. Dieser wird in der Regel von einem Verlag vertreten. Der Verlag begutachtet den neuen Text und entscheidet dann über die Genehmigung. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Veröffentlichung sind, wie unter Punkt 1.1 – Welche Songs darf ich laut Urheberrecht hochladen? beschrieben, die ursprünglichen Autoren unbedingt wahrheitsgemäß in der MES anzuführen.

 

Ohne Zustimmung des Verlages, also des Original-Texters, darf kein Song mit einer neuen Textversion hochgeladen werden. Das ist illegal und führt in der Regel zu einer Klage.

 

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