Die Rechte an einer Tonaufnahme heißen Masterrechte. Die
Bezeichnung stammt vom Begriff „Masterband“, welches ursprünglich das Tonband
war, auf dem sich die endgültige, fertig „gemasterte“ Aufnahme befand, die dann
vervielfältigt wurde. Bitte beachte, dass du über die MES ausschließlich Songs hochladen
darfst, an denen du die Masterrechte besitzt.
Wer im eigenen oder fremden Studio einen Song selbst aufnimmt und selbst
als Produzent fungiert, besitzt die Masterrechte. Wird ein Song in einem
fremden Studio mit einer anderen Person als Produzent aufgenommen, ist dessen
schriftliche Zustimmung notwendig, damit du den Song verwerten darfst. Wenn du
also einen Produzenten mit der Aufnahme beauftragst und bezahlst, solltest du
auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche dir die
Masterrechte und somit die Verwertung zum Digitalvertrieb sichert. In vielen
Fällen wird der Produzent mit einer „Produzentenlizenz“ zusätzlich am Verkauf
beteiligt. Die Höhe der Lizenz ist Verhandlungssache, sie liegt selten unter 3%.
Kläre die Masterrechte am besten vorab ab. Haben die Aufnahmen
einmal begonnen oder ist das Masterband sogar schon fertig, dann können
Auffassungsunterschiede zwischen den Beteiligten problematisch werden und zum
„Dealbreaker“ werden.
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