Die Rechte an einer Tonaufnahme heißen Masterrechte. Die Bezeichnung stammt vom Begriff „Masterband“, welches ursprünglich das Tonband war, auf dem sich die endgültige, fertig „gemasterte“ Aufnahme befand, die dann vervielfältigt wurde. Bitte beachte, dass du über die MES ausschließlich Songs hochladen darfst, an denen du die Masterrechte besitzt.

 

Wer im eigenen oder fremden Studio einen Song selbst aufnimmt und selbst als Produzent fungiert, besitzt die Masterrechte. Wird ein Song in einem fremden Studio mit einer anderen Person als Produzent aufgenommen, ist dessen schriftliche Zustimmung notwendig, damit du den Song verwerten darfst. Wenn du also einen Produzenten mit der Aufnahme beauftragst und bezahlst, solltest du auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung treffen, welche dir die Masterrechte und somit die Verwertung zum Digitalvertrieb sichert. In vielen Fällen wird der Produzent mit einer „Produzentenlizenz“ zusätzlich am Verkauf beteiligt. Die Höhe der Lizenz ist Verhandlungssache, sie liegt selten unter 3%.

 

Kläre die Masterrechte am besten vorab ab. Haben die Aufnahmen einmal begonnen oder ist das Masterband sogar schon fertig, dann können Auffassungsunterschiede zwischen den Beteiligten problematisch werden und zum „Dealbreaker“ werden.

 

Related Topics

Allgemeine Informationen zum digitalen Musikvertrieb