Den Urhebern eines Liedes, also Texter und Komponisten, stehen laut Urheberrecht Einkünfte aus dem Verkauf zu. Die Urheberrechtsanteile werden von den Portalen direkt an die Urheberrechtsgesellschaften (z.B. AUME in Österreich oder GEMA in Deutschland) abgeführt. Die Urheberrechtsgesellschaften zahlen dann die Anteile an dich und andere Urheber aus.

 

Achtung:

Um die Urheberrechtsanteile zu erhalten, musst du bzw. der Urheber Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft sein. Die Urheberrechtsgesellschaft muss nicht zwangsläufig in dem Land sein, wo du wohnst, du kannst weltweit wählen. Hier findest du eine Übersicht von Urheberrechtsgesellschaften auf der ganzen Welt: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft

 

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