Den Urhebern eines Liedes, also Texter und Komponisten, stehen laut
Urheberrecht Einkünfte aus dem Verkauf zu. Die Urheberrechtsanteile werden von
den Portalen direkt an die Urheberrechtsgesellschaften (z.B. AUME in Österreich
oder GEMA in Deutschland) abgeführt. Die Urheberrechtsgesellschaften zahlen dann
die Anteile an dich und andere Urheber aus.
Achtung:
Um die Urheberrechtsanteile zu erhalten, musst du bzw. der Urheber
Mitglied einer Urheberrechtsgesellschaft sein. Die Urheberrechtsgesellschaft
muss nicht zwangsläufig in dem Land sein, wo du wohnst, du kannst weltweit
wählen. Hier findest du eine Übersicht von Urheberrechtsgesellschaften auf der ganzen
Welt: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwertungsgesellschaft
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