Du darfst alle Songs hochladen, an denen du die Rechte besitzt oder die vom eigentlichen Rechteinhaber an dich zur Verwertung via Digitalvertrieb übertragen wurden (am besten schriftlich per Vertrag).

 

Das Hochladen von Musik in Stores ist auf jeden Fall erlaubt, wenn sie selbst komponiert, getextet, aufgenommen und produziert und bei der Produktion nicht auf existierende, geschützte Tonaufnahmen anderer zurückgegriffen wurde.

 

Tipp:
Wenn du als Band oder mit Musikerkollegen Stücke gemeinsam textest und komponierst, dann regelt die Urheberrechtsbeteiligungen am besten, bevor ihr die Songs zum Verkauf anbietet. So vermeidet ihr Auseinandersetzungen und eventuelle Gerichtsstreitigkeiten.

 

Beim Hochladen von Fremdkompositionen und Coverversionen müssen die ursprünglichen Autoren, Komponisten und Verlage der Originalstücke genau und wahrheitsgemäß in den entsprechenden Datenfeldern angegeben werden. Die Abrechnung der Urheberrechtsabgaben erfolgt dann über die Urheberrechtsgesellschaften. Achtung: Da es sich bei den meisten Coverversionen um Bearbeitungen der Originalstücke handelt, ist es unbedingt notwendig vorab die Genehmigung der Rechteinhaber (zum Beispiel Texter, Komponisten oder Verlage) einzuholen!

 

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