Du darfst alle Songs hochladen, an denen du die Rechte besitzt
oder die vom eigentlichen Rechteinhaber an dich zur Verwertung via
Digitalvertrieb übertragen wurden (am besten schriftlich per Vertrag).
Das Hochladen von Musik in Stores ist auf jeden Fall erlaubt, wenn
sie selbst komponiert, getextet, aufgenommen und produziert und bei der
Produktion nicht auf existierende, geschützte Tonaufnahmen anderer
zurückgegriffen wurde.
Tipp:
Wenn du als Band oder mit Musikerkollegen Stücke gemeinsam textest und
komponierst, dann regelt die Urheberrechtsbeteiligungen am besten, bevor ihr
die Songs zum Verkauf anbietet. So vermeidet ihr Auseinandersetzungen und eventuelle
Gerichtsstreitigkeiten.
Beim Hochladen von Fremdkompositionen und
Coverversionen müssen die ursprünglichen Autoren, Komponisten und Verlage der
Originalstücke genau und wahrheitsgemäß in den entsprechenden Datenfeldern
angegeben werden. Die Abrechnung der Urheberrechtsabgaben erfolgt dann über die
Urheberrechtsgesellschaften. Achtung: Da es sich bei den
meisten Coverversionen um Bearbeitungen der Originalstücke handelt, ist es
unbedingt notwendig vorab die Genehmigung der Rechteinhaber (zum Beispiel
Texter, Komponisten oder Verlage) einzuholen!
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