Falls du Teile eines anderen Songs verwenden möchtest, ohne die Masterrechte
zu besitzen, musst du die Zustimmung des Rechteinhabers einholen. Das gilt
auch, wenn die Samples oder Varianten nur ganz kurz sind. Bei mehrsekündigen
Ausschnitten benötigst du zusätzlich die Genehmigung des Urhebers.
Bei der Arbeit mit Sample-Bibliotheken solltest du unbedingt auf
die Lizenzbedingungen achten. Nicht alle Sample-Bibliotheken erteilen
automatisch das Recht, die Samples ohne Zustimmung des Urhebers zu verwenden.
Wenn du die Verwertungsrechte für ein selbst geschriebenes oder
komponiertes Stück jemand anderem übertragen hast, dann musst du auch für
Samples deiner eigenen Musik die Genehmigung des aktuellen Masterrechteinhabers
einholen.
Wir empfehlen dringend, keine ungeklärten Samples zu verwenden. Im
Musikgeschäft gibt es spezialisierte Firmen und Agenten, die ungeklärte Samples
aufspüren und dann im Namen der Rechteinhaber eine Klage einbringen.
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