Falls du Teile eines anderen Songs verwenden möchtest, ohne die Masterrechte zu besitzen, musst du die Zustimmung des Rechteinhabers einholen. Das gilt auch, wenn die Samples oder Varianten nur ganz kurz sind. Bei mehrsekündigen Ausschnitten benötigst du zusätzlich die Genehmigung des Urhebers.

Bei der Arbeit mit Sample-Bibliotheken solltest du unbedingt auf die Lizenzbedingungen achten. Nicht alle Sample-Bibliotheken erteilen automatisch das Recht, die Samples ohne Zustimmung des Urhebers zu verwenden.

 

Wenn du die Verwertungsrechte für ein selbst geschriebenes oder komponiertes Stück jemand anderem übertragen hast, dann musst du auch für Samples deiner eigenen Musik die Genehmigung des aktuellen Masterrechteinhabers einholen.

 

Wir empfehlen dringend, keine ungeklärten Samples zu verwenden. Im Musikgeschäft gibt es spezialisierte Firmen und Agenten, die ungeklärte Samples aufspüren und dann im Namen der Rechteinhaber eine Klage einbringen.

 

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