Bitte beachte, dass die nachfolgende Information rechtlich unverbindlich ist. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wende dich bitte an deine Verwertungsgesellschaft oder an eine auf Musikrecht spezialisierte Anwaltskanzlei, beispielsweise die Branchenkanzlei music & law (www.musicandlaw.com).

 

Cover vs. Bearbeitung

Der Unterschied zwischen einer „Coverversion“ und einer „Bearbeitung“ ist wichtig für die Urheberrechte und Rechteverwertung. Bei einer Coverversion nimmt der Musiker keine wesentliche Bearbeitung von Komposition und Text vor. Es kann sich auch dann um eine Bearbeitung handeln, wenn das Stück in die eigene Stimmlage transponiert oder mit anderen Instrumenten als bei der Originalaufnahme gespielt wird.

 

Wenn mehr als nur einige Noten an einem Song verändert werden, zum Beispiel wenn du den Text oder die Melodie ergänzt oder umschreibst, handelt es sich definitiv um eine Bearbeitung. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei einem Song um ein Cover oder eine Bearbeitung handelt, wende dich bitte an deine Verwertungsgesellschaft (GEMA, AUME, ...).

 

Braucht man eine Genehmigung für eine Coverversion oder Bearbeitung?

Bei einer reinen Coverversion gilt Punkt 1.1 – Welche Songs darf ich laut Urheberrecht hochladen?. Bei einer Bearbeitung muss die Genehmigung und Zustimmung vom Besitzer der Master- und Urheberrechte eingeholt werden. Um eine Coverversion eines Stückes zu veröffentlichen, dessen Autor vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, musst du die Zustimmung einer Verwertungsgesellschaft (GEMA, AUME, ...) einholen. Diese leitet die Lizenzeinnahmen an die aktuellen Rechteinhaber weiter. Dies gilt nicht für Verkäufe (Download oder Stream) in den USA und Mexiko. Für diese Märkte ist unbedingt eine Information an den Rechteinhaber der Originalversion (entweder Komponist, Texter oder Musikverlag) notwendig.

 

Bei einer Bearbeitung benötigst du IMMER die Genehmigung des Rechteinhabers der Originalversion. Wir empfehlen – egal ob Coverversion oder Bearbeitung - auf alle Fälle eine Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber (Originalurheber, Verlag oder Verwertungsgesellschaft) einzuholen, um einer späteren Klage vorzubeugen.

 

Beispiel:

John spielt eine Coverversion von „We will rock you“ von Queen am Klavier nach. Sein Freund Tommy singt. Melodie und Text bleiben unverändert.

 

Originalrechte „We will rock you”                      è                 Rechte für die Cover-Version

-        Interpret: Queen                                             è                 -     Interpret: John feat. Tommy

-        Autor: Freddy Mercury                                  è                 -     Autor: Freddy Mercury

-        Komponist: Freddy Mercury                         è                 -     Komponist: Freddy Mercury

-        Label: EMI                                                         è                 -     Label: John

-        Verlag: EMI                                                       è                 -     Verlag: EMI

 

 

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