Hier legen Sie die Preise der Staffelung für die Stückzahl je nach Verkaufsart fest.
Beispiel: Für ein physischen Verkauf werden 2,50 EUR als Berechnungsbasis
für die Auszahlung an den Künstler festgelegt. Ein digitaler Albumverkauf hätte
die gleiche Gewichtung, somit ist die äquivalente Einheit „1“, während ein
Trackdownload mit „10“ und eine Streamingeinheit mit „10000“ gewichtet wird.
D.h. Es braucht „10000“ Streamings pro Track bevor 2,50 EUR weiterverrechnet
werden.
Benötigen sie
weitere Staffelungen, so fügen Sie eine weitere Zeile mit Klick auf das
Hinzufügensymbol hinzu.
Sie
können in allen Spalten Änderungen vornehmen außer in der Spalte „äquivalente
Einheit“. Diese legt die Basis mit dem Wert „1“ fest.
Speichern
Sie Ihre Änderungen bevor Sie das Fenster schließen.
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