Hier legen Sie die Preise der Staffelung für die Stückzahl je nach Verkaufsart fest.

 

 

Beispiel: Für ein physischen Verkauf werden 2,50 EUR als Berechnungsbasis für die Auszahlung an den Künstler festgelegt. Ein digitaler Albumverkauf hätte die gleiche Gewichtung, somit ist die äquivalente Einheit „1“, während ein Trackdownload mit „10“ und eine Streamingeinheit mit „10000“ gewichtet wird.
D.h. Es braucht „10000“ Streamings pro Track bevor 2,50 EUR weiterverrechnet werden.

 

Benötigen sie weitere Staffelungen, so fügen Sie eine weitere Zeile mit Klick auf das Hinzufügensymbol  hinzu.

 

Sie können in allen Spalten Änderungen vornehmen außer in der Spalte „äquivalente Einheit“. Diese legt die Basis mit dem Wert „1“ fest.

 

Speichern Sie Ihre Änderungen bevor Sie das Fenster schließen.


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