Trage bei „Labelname“ die Inhaber der Rechte an den zu verwertenden Musikstücken (Masterbändern/-dateien) ein. Es hängt vom Vertrag ab, wer diese Rechte besitzt: Entweder der Künstler selbst, der Produzent oder der Tonträgerhersteller/Verlag, der selbst produziert oder die Rechte durch Bandübernahmevertrag bzw. Künstlervertrag übernimmt. Bei den meisten Shops wird der in diesem Feld eingetragene Name neben dem Produkt angezeigt (ausgenommen Beatport, siehe Punkt 6.11 - Warum wird bei Beatport „Rebeat“ als Labelname angezeigt?).

 

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