Trage bei „Labelname“ die Inhaber der Rechte an
den zu verwertenden Musikstücken (Masterbändern/-dateien) ein. Es hängt vom
Vertrag ab, wer diese Rechte besitzt: Entweder der Künstler selbst, der
Produzent oder der Tonträgerhersteller/Verlag, der selbst produziert oder die
Rechte durch Bandübernahmevertrag bzw. Künstlervertrag übernimmt. Bei den
meisten Shops wird der in diesem Feld eingetragene Name neben dem Produkt
angezeigt (ausgenommen Beatport, siehe Punkt 6.11
- Warum wird bei Beatport „Rebeat“ als Labelname
angezeigt?).
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